Alle Kinder in Norderstedt zwischen dem 1. und 3. Geburtstag haben einen Rechtsanspruch auf mindestens 25 Stunden Betreuung pro Woche, auch in der Kindertagespflege. Eltern können nach individuellen Gegebenheiten z.B. Berufstätigkeit oder Ausbildung auch eine Förderung für weitere Betreuungsstunden erhalten. Grundsätzlich gilt: Familien mit einem geringen Gesamteinkommen erhalten einen Betreuungskostenzuschuss. Falls bei Ihnen für mehr als ein Kind Betreuungskosten anfallen, besteht ein Anspruch auf Geschwisterermäßigung. Ein Antrag auf Bezuschussung oder Ermäßigung muss direkt bei der Stadt Norderstedt gestellt werden:
Amt für Kindertagesbetreuung
Rathausallee 50
22846 Norderstedt
Tel.: 040/53595/127 oder 040/53595/145
Antragsformulare: https://www.norderstedt.de/index.php?NavID=1087.478