Für alle Kindertagespflegepersonen und Erziehungsberechtigte gilt ein bundesgesetzlich ausformulierter Rechtsanspruch auf fachliche Beratung und Begleitung (vgl. § 23 Abs. 1, 3, 4 SBG VIII).
Wir, die Fachberatung Kindertagespflege, sind vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe beauftragt, einerseits Kinder zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson zu vermitteln und andererseits die Kindertagespflegepersonen fachlich zu beraten, zu begleiten und fortzubilden (vgl. § 23 Abs. 1 SGB VIII). Die Qualitätssicherung und -entwicklung hat für uns einen weiteren besonderen Stellenwert. Durch regelmäßige Weiterbildungen und Netzwerkarbeit setzen wir Impulse für Weiterentwicklungen. „Da Kindertagespflegepersonen überwiegend allein arbeiten, hat die Fachberatung hier die Funktion der Ansprech- und Austauschpartnerin sowie der Organisatorin für kollegialen Austausch.“ (vgl. BVKTP, Broschüre: Fachberatung in der Kindertagespflege).